Im Dezember 2017 traf der Bundestag für diverse Abstimmungen zusammen. So auch zum Thema „Anpassungsverfahren § 11 des Abgeordnetengesetzes“. Im öffentlichen Meinungsbild wird dies „Diätenerhöhung“ genannt. Dennoch geht es hier um die Verlängerung einer Regel, die binnen drei Monate nach einer Bundestagswahl verabschiedet werden muss.
Diese Regel besagt, dass die Diäten gemessen an den Nominallohnindex jährlich zum 1. Juli angepasst werden. Das Wort „anpassen“ suggeriert, dass diese Diäten auch sinken könnten, wenn auch die Nominallöhne sinken. Das ist bisher jedoch nicht passiert. Während der Nominallohnindex gemessen an den entsprechenden Vorjahren schwankt, bleibt die Diätenanpassung stabil und der Basiswert hoch. Ob der Nominallohnindex der richtige Bezugswert für die Ermittlung der Diätensteigerung ist, bezweifle ich.
Ob die Abstimmung für dieses Verfahren gerade in einer Stadt mit über 52.000 Menschen, die im SGB-Bezug sind, das richtige Zeichen an die Gelsenkirchener BürgerInnen ist, bezweifle ich ebenfalls. Also schreibe „unsere“ Abgeordneten mal an. Hier: Herr Töns (SPD), gerade neu im Bundestag.